Spenden & Unterstützen
Mit Ihrer Spende oder Ihrem Engagement unterstützen Sie den Göttinger Friedenspreis dabei, Menschen und Organisationen auszuzeichnen, die sich unermüdlich für Frieden und Gerechtigkeit einsetzen. Jeder Beitrag – ob groß oder klein – hilft uns, diese wichtige Arbeit fortzuführen und die Botschaft des Friedens in die Welt zu tragen.
Wenn Sie sich eine ehrenamtliche Mitarbeit in der Stiftung vorstellen können, freuen wir uns auf Ihre Nachricht.
Warum Spenden?
Als gemeinnützige Stiftung dürfen wir zur Erfüllung des Stiftungszwecks nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen und Ihre Zuwendungen verwenden.
Dank großzügiger Spenden und Zustiftungen in der Vergangenheit konnten bisherige Preisverleihungen stattfinden. Insbesondere danken wir dem Deutschen Theater Göttingen, der Sparkasse Göttingen und der Stadt Göttingen für ihre regelmäßige Unterstützung.

Spendenoptionen
Spenden oder Zustiften – jeder Beitrag zählt! Sie können uns mit einer einmaligen Spende unterstützen oder durch eine Zustiftung zum langfristigen Aufbau des Stiftungskapitals beitragen.
Bankverbindung der Stiftung:
Stiftung Dr. Roland Röhl
IBAN: DE24 2605 0001 0104 8740 11
Sparkasse Göttingen
Verwendungszweck: Spende oder Zustiftung, Ihre Anschrift für die Zuwendungsbestätigung
Transparenz und Vertrauen
Die Stiftung ist aufgrund ihrer Förderung von Wissenschaft und Forschung als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit (Steuernummer 20/206/16879, Finanzamt Göttingen). Daher ist sie zur Ausstellung von Zuwendungs-bestätigungen (sog. Spendenbescheinigungen) berechtigt, die Sie in Ihrer Steuererklärung absetzen können.
FAQs
Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung?
Spenden werden kurzfristig zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet. Zustiftungen fließen in das Stiftungsvermögen ein und tragen durch ihren Ertrag dauerhaft zur Erfüllung des Stiftungszwecks bei.
Zuwendungen, die Sie nicht als „Zustiftung“ deklariert haben, werden als Spenden verwendet.
Nähere Informationen finden Sie z.B. beim Deutschen Stiftungszentrum https://www.deutsches-stiftungszentrum.de/stiftungswissen/zustiftung (Keine Haftung für die Inhalte)
Kann ich eine Spende oder Zustiftung für die Stiftung Dr. Roland Röhl von der Steuer absetzen?
Ja, da die Stiftung Dr. Roland Röhl eine anerkannt gemeinnützige Stiftung ist, können Sie Spenden und Zustiftungen an uns von der Steuer absetzen.
Erhalte ich eine Spendenquittung?
Für sogenannte Kleinspenden bis 300 Euro braucht das Finanzamt keine gesonderte Bescheinigung; hier reichen als Nachweis der Einzahlungsbeleg bzw. der Kontoauszug. Für größere Spenden/Zustiftungen stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung aus. Übermitteln Sie uns dafür bitte mit Ihrer Spende/Zustiftung Ihren Namen und Ihre Anschrift.
Wenn Sie dem ausdrücklich zustimmen, erwähnen wir Sie auch gerne auf unserer Webseite als Förderer.
Was wird mit meiner Spende bzw. Zustiftung gemacht?
Ihre Spenden und die Erträge aus Ihren Zustiftungen verwenden wir ausschließlich für die jährlich notwendigen Ausgaben im Zusammenhang mit der Preisverleihung. Alle Mitglieder der Stiftung sind ehrenamtlich tätig.