Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die jährliche Verleihung des
- "Göttinger Friedenspreis"(es),
- verbunden mit einer Geldprämie aus dem Ertrag des Stiftungsvermögens, an Einzelpersonen oder Personengruppen, die sich durch grundlegende wissenschaftliche Arbeit oder durch herausragenden praktischen Einsatz um den Frieden besonders verdient gemacht haben.
Zur Erfüllung des Stiftungszweckes bedarf es geeigneter Kandidat(inn)en, aus denen die Jury jährlich den/die Preisträger(in) wählt.
Das Vorschlagsrecht ist allgemein. Vorschläge werden erbeten an
Stiftung Dr. Roland Röhl
Jury, c/o Prof. Dr. W. Vogt
Dorfring 15
19372 Pampin
oder auch per E-Mail
- prof.dr.vogt@goettinger-friedenspreis.de
Einsendeschluß ist jeweils der 31. August zur Preisverleihung im Folgejahr am 09. März bzw. dem Samstag davor (Ankündigung jeweils unter „Aktuell“).
Zu den Vorschlägen werden Begründungen erbeten.
Die Wahl der Jury findet im Rahmen der Stiftungssatzung statt.