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Günter Burkhardt

Rede zur Verleihung des Göttinger Friedenspreises        3. März 2010

„"Aus den Augen, aus dem Sinn?
PRO ASYL dankt für die Verleihung des Göttinger Friedenspreises der Stiftung Dr. Roland Röhl"“

Anrede,
es ist uns eine große Freude, heute in diesem würdigen Rahmen mit dem Göttinger Friedenspreis ausgezeichnet zu werden. Ich danke Ihnen im Namen der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, der 14.000 Mitglieder des Fördervereins PRO ASYL und vor allem im Namen der vielen Flüchtlinge, denen wir an den Grenzen Europas begegnet sind und die ihre Hoffnung auf uns und auf Sie und all die Menschenrechtsaktivisten setzen.

Es ist für uns sehr traurig, dass unser langjähriges Vorstandsmitglied, Dr. Matthias Lange aus Göttingen, diesen Tag nicht mehr erleben durfte. Wir werden heute für eine Kampagne ausgezeichnet, die ihm sehr wichtig gewesen wäre.

Wir nehmen heute stellvertretend für all diese Menschen diesen Preis entgegen. Wir, das sind mein Kollege Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL, und ich als Geschäftsführer.

Ich bin sehr froh, dass meine Frau, Cornelia Rommel, uns Menschenrechtsaktivisten mehrfach an die Grenzen Europas begleitet hat und diese oft die Grenzen der Belastbarkeit sprengende Tätigkeit mitträgt. Mit ihr durfte ich die verrücktesten 24 Stunden meines Lebens auf Lesbos verbringen, dazu später mehr.

Der politische Kampf für die Einhaltung der Menschenrechte und die konkrete Unterstützung von Schutzsuchenden - dies sind zwei Seiten derselben Medaille. Es gibt in der heutigen Zeit keine Trennung mehr zwischen Außenpolitik und Innenpolitik, zwischen dem Eintreten für den Schutz der Flüchtlinge an den Grenzen Europas und dem Eintreten für die Achtung der Menschenrechte in Deutschland.

Wir sollten die Warnungen und Empfehlungen des Menschenrechtskommissars des Europarates, Thomas Hammarberg, sehr ernst nehmen. Hier und heute fordern wir erneut, Roma und andere Minderheiten aus dem Kosovo nicht abzuschieben. Sie landen dort im Nichts, auf der Müllkippe und dies ist vor allem dann absurd, wenn Menschen lange hier leben. Ich bitte Sie, hier in Göttingen alles zu tun, damit Abschiebungen gestoppt werden. Der niedersächsische Innenminister handelt hier unbarmherzig.

Aus den Augen, aus dem Sinn? - Das ist die Strategie der Regierungen der Europäischen Union.

Ihr Ziel: Flüchtlinge sollen ferngehalten werden von den Kernländern der Europäischen Union, herausgedrängt werden aus dem Geltungsbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention. Flüchtlinge sollen möglichst dableiben, wo sie sind und da scheint jedes Mittel recht zu sein. Sie zeichnen heute die vielleicht wichtigste Kampagne von PRO ASYL aus. Und dies vor dem Hintergrund, dass wir mit dieser Kampagne erst am Anfang eines langen Kampfes für die Menschenrechte der Flüchtlinge und Migranten stehen. In Ihrer Begründung haben Sie deutlich gemacht, dass Sie das Motto dieser Kampagne "Stoppt das Sterben!" so umfassend verstehen wie wir: Es geht um das Sterben auf dem Meer, es geht um den Versuch der Staaten zu verhindern, dass Flüchtlinge zu ihrem Menschenrecht auf Asyl gelangen.

Ich möchte heute diese Preisverleihung zum Anlass nehmen, um eine Zwischenbilanz zu unserer Kampagne "Stoppt das Sterben!" zu ziehen und zu reflektieren, vor welchen Herausforderungen wir stehen.

Was haben wir erreicht?

Als PRO ASYL vor rund drei Jahren (2008) diese Kampagne startete, war das Sterben an Europas Grenzen kaum ein Thema in Deutschland. Die Agentur und ihr oft menschenrechtsverletzendes Handeln kannte kaum jemand. Heute hat sich dies geändert, vor allem im Sommer wird die Tragödie an Europas Grenzen öffentlich. Fast 30.000 Bürgerinnen und Bürger aus 17 europäischen Staaten unterstützten unseren Appell an das Europäische . Tausende von Flüchtlingen und Migranten sterben an Europas Grenzen. Es sind Menschen, die durch Kriege, Verfolgung, Gewalt und elende Existenzbedingungen aus ihrer Heimat verdrängt und vertrieben werden. Deutschland und die anderen EU-Staaten reagieren mit Aufrüstung und Abschreckung. Flüchtlingsboote werden verfolgt und zurückgedrängt, gezwungen, auf ihrer Fluchtroute immer größere Risiken auf sich zu nehmen. Das Mittelmeer und Teile des Atlantiks entwickeln sich zu einem menschenrechtsfreien Raum. Eine besonders problematische Rolle spielen bilaterale Abkommen (Italien/Libyen) und die von der Europäischen Union gegründete sogenannte Grenzschutzagentur . Sie operiert im Mittelmeer und im Atlantik unter Missachtung der Flüchtlings- und Menschenrechte.

In unserer Kampagne fordern wir:

Stoppt das Sterben. Menschenrechtswidrige -Einsätze sind einzustellen.

Menschenleben müssen gerettet werden. Wenn jemand vor unseren Augen zu ertrinken droht, müssen wir helfen.

Flüchtlinge müssen geschützt werden. Der Zugang zu einem fairen Asylverfahren in Europa ist zu gewährleisten. Die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention müssen eingehalten werden.

Am 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben wir diese Petition beim Europäischen eingereicht. Ein Jahr später, bezeichnenderweise auch am Internationalen Tag der Menschenrechte - am 10.12.2009 - hat Europa den Bauplan beschlossen, mit dem es in den nächsten fünf Jahren die Politikfelder Justiz und Inneres gestalten will. Das sogenannte Stockholmer Programm, verabschiedet von den Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, wird sehr konkret in den Bereichen Flüchtlingsabwehr, Stärkung der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX und Einbindung von Transitstaaten als Türsteher Europas. Völlig unbestimmt bleibt es bei Fragen des Menschenrechtsschutzes an den Außengrenzen.

Wie das "Europa des Asyls" oder der "gemeinsame Schutzraum für Flüchtlinge" - so das Stockholmer Programm- von Schutzsuchenden überhaupt noch lebend erreicht werden kann, wird mit keiner Silbe erwähnt.

Traurige Realität

Die Menschenrechte und internationale Flüchtlingsschutzstandards werden täglich an den EU-Außengrenzen eklatant verletzt. Schutzsuchende werden in Transitländer wie Libyen, die Türkei, Mauretanien und die Ukraine zurücktransportiert - egal wie es dort um die Menschenrechte bestellt ist. Die Todesrate bei den Einreiseversuchen an der Seegrenze nach Europa ist unvermindert hoch. Über 500 Bootsflüchtlinge sind allein 2009 im Kanal von Sizilien ums Leben gekommen. Häufig schauen Mitgliedstaaten einfach nur zu, wie Bootsflüchtlinge verzweifelt um ihr nacktes Überleben kämpfen und streiten sich derweil über Zuständigkeitsfragen bei der Seenotrettung. Schiffscrews, die Flüchtlinge aus dem Wasser fischen, müssen befürchten, mit skandalösen Verfahren wegen Beihilfe zur "illegalen Einreise" überzogen zu werden. Die fatale Botschaft dieser Gerichtsverfahren: Schiffsbesatzungen schaut weg, fahrt weiter und legt euch nicht mit der Festung Europa an. Entlang der europäischen Küsten und Landgrenzen entstehen immer mehr Haftanstalten für die neuankommenden Flüchtlinge. Potentiellen Schutzsuchenden auf der anderen Seite des Meeres soll vermittelt werden, dass an den europäischen Küsten nur die Inhaftierung, der Rücktransport oder der nasse Tod auf sie warten.

Lebensretter werden kriminalisiert

Zwei langwierige Gerichtsverfahren gingen im sizilianischen Agrigento im Oktober und November 2009 zu Ende. Zwei Prozesse, die nie hätten stattfinden dürfen. Angeklagt war die Crew der Cap Anamur, die 37 Bootsflüchtlinge im Juni 2004 vor dem sicheren Tod rettete. Im zweiten Verfahren wurde sieben tunesischen Fischern der Prozess gemacht, die am 8. August 2007 44 Bootsflüchtlinge aus Seenot gerettet hatten.

Der Kapitän der Cap Anamur, Stefan Schmidt, und Elias Bierdel wurden am 7. Oktober 2009 nach einem fast dreijährigen Prozess und die sieben Fischer am 17.11.2009 vom Vorwurf der Beihilfe zur illegalen Einreise freigesprochen.

Aber die beiden tunesischen Kapitäne der "Morthada" und der "Mohamed El Hedi" wurden wegen angeblichem Widerstand gegen die Staatsgewalt und gegen ein Kriegsschiff zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

"Als ich die Menschen gerettet habe, habe ich an gar nichts gedacht, nur daran, dass ich diesen Menschen das Leben retten will. Wir haben als einfache Fischer Menschenleben gerettet und die gesamte Marine hat zugesehen. Das ist sehr beschämend, dass nicht die Marine die Menschen rettet, sondern wir als kleine Fischer mit unseren Möglichkeiten."

Der damals diensthabende Kommandant der italienischen Küstenwache vertrat im Prozess die Auffassung, die Bootsflüchtlinge seien nicht in Lebensgefahr gewesen. Deshalb habe es sich nicht um eine Rettungsaktion gehandelt. Es sei die Pflicht der Küstenwache gewesen, die Einfahrt in italienische Gewässer zu verhindern. Die Manöver, mit denen die Kapitäne einer Kollision mit den Marineschiffen auswichen, wurden ihnen nun zur Last gelegt.

Fakt ist: Den Flüchtlingen ging es gesundheitlich sehr schlecht.

Der Fischer Zenzeri erzählt: "Eine Schwangere hätte Lampedusa nicht mehr lebend erreicht, wenn wir ihr nicht mit traditionellen Mitteln geholfen hätten. Sie war sonnenverbrannt und am Verdursten. Alle 15 Minuten haben wir ihr frische Tücher aufgelegt, sie konnte kaum die Augen öffnen, war fast tot."

Allein drei Bootsflüchtlinge mussten umgehend nach ihrer Ankunft auf Lampedusa mit dem Rettungshubschrauber nach Sizilien ausgeflogen werden. Die beiden verurteilten Kapitäne gehen nun in die Berufung. Ihre Schiffe wurden konfisziert, ihre Fischereilizenzen nicht erneuert.

Humanitäre Hilfe ist keine Straftat. Das gilt für tunesische Fischer ebenso wie für Kapitän Stefan Schmidt und Elias Bierdel, deren Prozesse und Freisprüche zum Tribunal gegen die Kriminalisierung der Hilfe auf Hoher See wurden. Unsere Solidarität muss jetzt vor allem den sieben tunesischen Lebensrettern gelten, deren Existenz vernichtet wurde.

Der Fischer Mohamed Anine Bayoud stellt fest: "Ich bin 22 und ich habe keine Zukunft. Die Italiener haben ihr Ziel erreicht: viele Fischer sagen sich, sie wollen nicht helfen, damit es ihnen nicht ergeht wie Zenzeri und meinem Vater."

Der Göttinger Friedenspreis ist mit einem Preisgeld von 3.000 Euro verbunden. Wir werden dieses Preisgeld den tunesischen Fischern zukommen lassen. Solidarität heißt, diese Lebensretter zu unterstützen. Die Fortsetzung des Prozesses kostet viel Geld. Aus dem werden wir zusätzliche Mittel bereit stellen. Dieser Prozess muss mit einem Freispruch enden.

Während wir heute mit Ihnen die Abschreckungspolitik beklagen und für die Rechte der Überlebenden eintreten, feiert die EU-Grenzschutzagentur den Rückgang der Zahl der . Immer stärker wird das System der organisierten Verantwortungslosigkeit perfektioniert. FRONTEX wurde als eine sogenannte EU-Agentur gegründet. Die Folge: Niemand kann diese Agentur wirklich kontrollieren. Weder nationale Parlamente, noch das EU-Parlament haben wirklich Einblick in die Einsatzpläne von FRONTEX und können sicherstellen, dass diese Agentur die Menschenrechte achtet. Jahre nach der Gründung arbeitet diese Agentur immer noch ohne konkrete "Guidelines" - Leitlinien, die den Staatsbeamten vorschreiben, was sie zu tun haben.

Die Debatte über die Menschenrechte an Europas Grenzen haben inzwischen auch den Deutschen Bundestag erreicht. Der Menschenrechtsausschuss befasst sich intensiv mit dieser Fragestellung. Gilt uneingeschränkt die Europäische Menschenrechtskonvention?

Ja - Ist die inzwischen mehrheitliche Auffassung von Seiten der Bundesregierung. Dies bedeutet: Der Staat übt Hoheitsgewalt aus, wenn er Menschen zurückdrängt, zurückschickt oder Dritten übergibt.

Und hier ist zwingend Artikel 3 der EMRK zu beachten: Niemand darf in eine Situation gebracht werden, in der ihm die Folter droht.

Was müssen -Beamte und Grenzschützer beachten, wenn sie auf ein Boot treffen? Der Entwurf der sogenannten Leitlinien sagt, sie sollen die Menschenrechte achten. Aber es heißt dort auch: "Vorrangig sollte die Ausschiffung in dem Drittland erfolgen, von dem aus die Personen in See gestochen sind, durch dessen Hoheitsgewässer oder Such- und Rettungszone die Personen gereist sind oder, falls dies nicht möglich ist, an der geografisch nächstgelegenen Stelle, an der die Sicherheit der Personen gewährleistet ist."

Grenzschützer werden immer behaupten, dass kein Schutzgesuch gestellt wurde, dass keine Gefahr einer Abschiebung in einen "Folterstaat" droht. Nebulös, unpräzise bleibt, was konkret die Grenzschützer unter Beachtung der EMRK an Europas Grenzen tun sollen. Wie wird geprüft, ob Personen schutzbedürftig sind? Wie wird ggf. ein Zugang zu einem Asylverfahren gewährt? Und vor allem: Wer ist verantwortlich, wenn bei einem -Einsatz mehrere Mitgliedstaaten mit gemischten Polizeiteams koordiniert zusammenarbeiten? Was ist mit Personen auf Hoher See, die erkennbar besonderen Schutz im Sinne der Flüchtlingsaufnahmerichtlinien der Europäischen Union bedürfen - so z.B. Minderjährige, Behinderte, Schwangere oder ältere Menschen?

All dies ist offen. Gibt es Anfragen im Deutschen Bundestag, etwa von der Fraktion der Grünen oder der Linken - sind die Antworten nebulös:

Beispiele in Bezug auf den Einsatzplan von -Operationen.
Frage: Ist dieser Einsatzplan öffentlich zugänglich?
Antwort: "Nein" (Drucksache 17/368, Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen)

Des Weiteren heißt es dort: "Die Durchführung operativer Handlungen liegt allein in nationaler Verantwortung der jeweiligen Mitgliedstaaten."

Präzise wird gefragt, welche Übereinkünfte es von EU-Staaten mit anderen Staaten gibt. Die Antwort: "Die Bundesregierung sieht sich außerstande, für alle an -Einsatzmaßnahmen teilnehmenden Staaten alle hier in Frage kommenden zwei- oder mehrseitigen Übereinkünfte aufzuführen. ..."

Dabei weiß die Regierung sehr genau, welche Abkommen es gibt, so z.B. Italien mit Libyen. Im Februar wurden nun drei weitere Schnellboote von Italien zur Verfügung gestellt, die patrouillieren. Insgesamt waren es sechs. Libyen verhindert so, dass Flüchtlinge, vor allem aus Eritrea, Italien erreichen. Italien schiebt zurück. Kommen Boote doch in die Nähe italienischer Gewässer, werden libysche Einheiten gerufen und die Menschen zurückverfrachtet.

"Stoppt das Sterben" heißt für die Regierungen: Macht es unsichtbar. Im Süden Libyens soll ein elektrischer Zaun gebaut werden - finanziert mit Mitteln der Europäischen Union. Mit der Türkei wird über ein ückübernahmeabkommen verhandelt. Wirtschaftliche Vorteile und Geld dürften in Aussicht gestellt werden für eine rigidere Grenzkontrolle.

PRO ASYL hat sich in den letzten Jahren vor allem auf die Situation im griechisch-türkischen Grenzgebiet konzentriert. Dies vor allem deshalb, da dort die Hauptfluchtroute von Menschen aus Afghanistan, dem Irak und Iran nach Europa und auch nach Deutschland verläuft.

Mit eigenen Augen haben wir FRONTEX-Einsätze beobachtet, vor allem auf der griechischen Insel Lesbos. Mit Hightech-Material wird aufgeklärt und weitergemeldet, wenn Flüchtlingsboote gesichtet werden. Dann preschen die Schnellboote der griechischen Küstenwache los, schalten vor allem nachts das Licht aus und machen Jagd auf Flüchtlinge.

Wer es trotzdem schafft, europäisches Gebiet zu erreichen, z.B. auf Lesbos, wird ins Gefängnis gesteckt und oft über Monate hinweg festgehalten. Besonders betroffen sind Minderjährige und Flüchtlinge aus Afghanistan, Somalia und dem Irak. Für sie ist Lesbos die Drehtür nach Europa. Vielen gelingt es oft erst nach mehreren Versuchen, diese Insel zu erreichen. PRO ASYL hat seit drei Jahren die Menschenrechtsverletzungen in angeprangert, zusammen mit unseren griechischen Freundinnen und Freunden.

Nun zu den verrücktesten 24 Stunden meines Lebens. Wir hatten bei unserer Hochzeit darum gebeten, uns Gelder zukommen zu lassen, die wir Flüchtlingen in zugute kommen lassen wollten. Nachmittags waren wir noch im Abschiebehaftlager und sahen hunderte von Menschen, die dort unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert waren. Abends werden sie freigelassen, erreichen jedoch nicht die Fähre nach Athen. Sie müssen auf dem Boden schlafen, bis die Fähre am nächsten Morgen nach Athen startet. Nichts, aber auch gar nichts, wurde ihnen zur Verfügung gestellt. Hunderten von Minderjährigen fehlte es am Nötigsten - an T-Shirts, Unterwäsche, Zahnbürsten, Socken usw. Innerhalb weniger Stunden hatten wir einige Tausend Euro, die wir erhalten hatten, ausgegeben. Und dann kam dies, was man nicht gerne tut: Wir besuchten mit afghanischen Freunden den Friedhof auf Lesbos. Wenige Tage zuvor waren dort wieder Flüchtlinge bei dem Versuch Lesbos zu erreichen umgekommen. Sie werden verscharrt mit dem Titel "unbekannter Afghane" und dem Datum, an dem sie gefunden wurden.

In unserer Begleitung war auch ein minderjähriger Flüchtling, der es erst nach mehreren Versuchen geschafft hat, nach Lesbos zu kommen. So wie ihm geht es Hunderten, ja Tausenden. Mehr als zehntausend unbegleitete Minderjährige sind in den letzten beiden Jahren in gestrandet. Es fehlt ihnen an dem Nötigsten: keine Unterbringung, keine Versorgung, niemand, der sich um sie kümmert.

In Griechenland existiert kein Schutz- und Aufnahmesystem für Flüchtlingskinder. Aus der Haft entlassen, irren sie zu Tausenden durch das Land und versuchen verzweifelt, über Italien in ein europäisches Land auszureisen, wo sie Familie oder Freunde haben. Auf diesen innereuropäischen Fluchtwegen riskieren sie erneut ihr Leben und sind jeglicher Form der Gewalt und Ausbeutung ausgesetzt. Diese Kinder sind die Flüchtlingskinder Europas. Um diese besonders Schutzbedürftigen aus dem Elend, der Obdachlosigkeit und Schutzlosigkeit zu holen, bedarf es jetzt gemeinsamer Anstrengungen der EU. Europa und Deutschland dürfen das Leid dieser Flüchtlingskinder nicht länger ignorieren.

Doch lassen Sie uns mit dem Zeigefinger nicht nur auf Griechenland zeigen.

Wer dies tut, muss wissen: Vier Finger der ausgestreckten Hand zeigen zurück auf die Regierungen Europas - auf Berlin, Paris, London und Brüssel. Dort liegt der Schlüssel für ein Europa, das auf den Menschenrechten basiert, universell, unteilbar, unveräußerlich. Wir appellieren an die Bundesregierung, sofort einen Aktionsplan zur Aufnahme von Minderjährigen aufzulegen. Auch Deutschland muss Flüchtlinge aufnehmen. Deshalb wird PRO ASYL eine Postkarten- und Briefaktion starten.

Wir brauchen eine europäische Lösung. Dies ist nicht allein ein "griechisches Problem".
1993 wurde das deutsche Grundrecht auf Asyl geschleift - angeblich, um ein europäisches System der Schutzgewährung zu schaffen. Die nun nötigen Schritte werden verweigert. In Nacht- und Nebelaktionen werden Flüchtlinge abgeschoben, zurückgeschoben nach Griechenland - ohne dass sie die Chance haben, Rechtsmittel einzulegen. Familien werden monatelang inhaftiert - sogar im Winter mitten in der Nacht auf die Straße gesetzt. So sieht es das deutsche Ausländerrecht vor - nicht nur in Griechenland werden die Menschenrechte missachtet. Hundert Flüchtlinge aus Malta will die Bundesregierung aufnehmen - bezogen auf Griechenland hört man nichts dergleichen. Im Gegenteil. Unbarmherzig wird zurückgeschickt. Ausweisungsverfügungen werden so spät ausgehändigt, dass kein Rechtsanwalt eingeschaltet werden kann. Ein iranisches Paar wird drei Monate festgehalten, ohne dass ein Richter Einhalt gebietet. Ihr Verbrechen: Sie flohen vor dem menschenrechtsverachtenden Regime im Iran über Griechenland nach Deutschland.

Menschenrechte sind universell, unteilbar und unveräußerlich. Sie sind Ausdruck der unantastbaren Würde des Menschen. Auf dieser Grundüberzeugung basiert unser politisches Handeln in Deutschland und in der Welt - dies formulierte die Regierungskoalition zwischen CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag (BT-Drucksache 17/ 257).

Mögen den Worten Taten folgen!

Begründung der Jury - Laudatio

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